Rechtsgrundlagen
Die meisten Bundesländer haben - zusätzlich zur Kontrolle des Rechnungshofes - eigene Einrichtungen zur Kontrolle der Landesgebarung geschaffen.
Das Bestehen und die Tätigkeit des Bgld. Landes-Rechnungshofes gründet sich auf eine Reihe von Vorschriften, die sich in der Bgld. Landesverfassung, in der Geschäftsordnung des Bgld. Landtages, im Bgld. Landes-Rechnungshofgesetz und in der Geschäftsordnung des Bgld. Landes-Rechnungshofes finden: