Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) nahm eine Stichprobenprüfung von Geschäftsführungsverträgen im Konzern Landesholding Burgenland GmbH im Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. März 2025 vor. Im Fokus standen Ausschreibungsverfahren, Eignungsprüfungen bei der Bestellung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben betreffend Vertragsgestaltung und Entlohnung.
Die Prüfung umfasste insgesamt 52 Unternehmen mit elf Geschäftsführerinnen und 44 Geschäftsführern. Der Frauenanteil in den Geschäftsführungsfunktionen lag im gesamten überprüften Zeitraum bei rund 19 Prozent und verbesserte sich somit in mehr als 4 Jahren nicht, obwohl sich das Land Burgenland die Frauenförderung als Ziel setzte.
In der Stichprobe unterlagen 50 Unternehmen dem Stellenbesetzungsgesetz und hatten demnach ihre Geschäftsführungsfunktionen öffentlich auszuschreiben. Jedoch schrieben nur 32 Prozent sämtliche Geschäftsführungsfunktionen aus. Weitere 34 Prozent führten Ausschreibungen nur teilweise durch. Die restlichen 34 Prozent der Unternehmen bestellten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gänzlich ohne vorherige öffentliche Ausschreibung. Bei den durchgeführten Eignungsprüfungen war die Erfüllung der Ausschreibungskriterien in einigen Fällen nicht nachvollziehbar dokumentiert.