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Der Landes-Rechnungshof schließt jede seiner Prüfungen mit einem schriftlichen Bericht, dem vorläufigen Prüfungsbericht, ab. Er teilt das vorläufige Ergebnis der geprüften Stelle zur Stellungnahme mit. Die Stellungnahmefrist beträgt zehn Wochen. Die Äußerungen der geprüften Stelle werden in den abschließenden Prüfungsbericht aufgenommen. Erforderlichenfalls kann der Landes-Rechnungshof zur erstatteten Äußerung eine schriftliche Gegenäußerung abgeben.

Die Prüfungsberichte des Landes-Rechnungshofes werden dem Landtag, der Landesregierung und der geprüften Stelle übermittelt. Danach hat der Landes-Rechnungshof die Berichte in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Weiters hat der Landes-Rechnungshof dem Landtag bis spätestens 31. März einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr zu übermitteln, der auch der Landesregierung zur Kenntnis gebracht wird.

Die Berichte werden auf dieser Home-Page als Download zur Verfügung gestellt.