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Ablauf der Prüfungen

  1. Der Landes-Rechnungshof kann mit einer Prüfung beauftragt werden (Antragsprüfung) oder eine Prüfung von Amts wegen einleiten (Initiativprüfung).
  2. Es wird ein internes Vorgehenskonzept erstellt und es werden die erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen geplant.
  3. Mit der geprüften Stelle wird ein Einleitungsgespräch durchgeführt, bei dem die Prüfungsinhalte und das Prüfungsteam bekannt gegeben werden. Der Landes-Rechnungshof pflegt im Zuge der Prüfung mit der geprüften Stelle einen dauernden Dialog.
  4. Der Landes-Rechnungshof teilt das vorläufige Ergebnis einer durchgeführten Prüfung der geprüften Stelle in einem vorläufigen Prüfungsergebnis mit und schließt die Prüfungshandlung mit einer Schlussbesprechung ab.
  5. Mit der Übergabe des vorläufigen Prüfungsergebnisses beginnt eine 10-wöchige Stellungnahmefrist zu laufen.
  6. Rechtzeitig erstattete Äußerungen der geprüften Stellen werden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Der Landes-Rechnungshof kann erforderlichenfalls zu einer erstatteten Äußerung eine schriftliche Gegenäußerung abgeben.
  7. Der Landes-Rechnungshof teilt dem Landtag das Prüfungsergebnis unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem Prüfungsbericht mit. Gleichzeitig wird der Bericht der Landesregierung sowie der geprüften Stelle zur Kenntnis gebracht.
  8. Nach Durchführung dieser Maßnahmen hat der Landes-Rechnungshof derartige Berichte in geeigneter Weise zu veröffentlichen.