- Der Landes-Rechnungshof kann mit einer Prüfung beauftragt werden (Antragsprüfung) oder eine Prüfung von Amts wegen einleiten (Initiativprüfung).
- Es wird ein internes Vorgehenskonzept erstellt und es werden die erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen geplant.
- Mit der geprüften Stelle wird ein Einleitungsgespräch durchgeführt, bei dem die Prüfungsinhalte und das Prüfungsteam bekannt gegeben werden. Der Landes-Rechnungshof pflegt im Zuge der Prüfung mit der geprüften Stelle einen dauernden Dialog.
- Der Landes-Rechnungshof teilt das vorläufige Ergebnis einer durchgeführten Prüfung der geprüften Stelle in einem vorläufigen Prüfungsergebnis mit und schließt die Prüfungshandlung mit einer Schlussbesprechung ab.
- Mit der Übergabe des vorläufigen Prüfungsergebnisses beginnt eine 10-wöchige Stellungnahmefrist zu laufen.
- Rechtzeitig erstattete Äußerungen der geprüften Stellen werden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Der Landes-Rechnungshof kann erforderlichenfalls zu einer erstatteten Äußerung eine schriftliche Gegenäußerung abgeben.
- Der Landes-Rechnungshof teilt dem Landtag das Prüfungsergebnis unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem Prüfungsbericht mit. Gleichzeitig wird der Bericht der Landesregierung sowie der geprüften Stelle zur Kenntnis gebracht.
- Nach Durchführung dieser Maßnahmen hat der Landes-Rechnungshof derartige Berichte in geeigneter Weise zu veröffentlichen.