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Aufgaben

Der Landes-Rechnungshof unterstützt den Landtag bei der dem Landtag verfassungsrechtlich obliegenden Gebarungskontrolle des Landes. Gebarung ist alles, was schlussendlich zu Einnahmen (Erträgen) oder Ausgaben (Aufwendungen) führt. Dem Landes-Rechnungshof obliegen folgende Aufgaben:

  1. Prüfung der Gebarung des Landes,
  2. Prüfung der Gebarung der der Landesregierung unterstellten öffentlichen Ämter sowie Anstalten, Stiftungen und Fonds,
  3. Prüfung der Gebarung von Unternehmungen, die das Land allein betreibt oder Unternehmungen, an denen dem Land mehr als 25% der finanziellen Anteile zusteht,
  4. Prüfung der Gebarung von Unternehmungen, an denen eine zusammengerechnete Beteiligung des Landes einerseits und burgenländischer Gemeinden und/oder Gemeindeverbände andererseits zu mehr als 25% vorliegt,
  5. Prüfung von widmungsgemäßen Verwendung und der Wirksamkeit der vom Land gewährten finanziellen Förderungen, einschließlich der vom Land übernommenen Haftungen für den Bereich der Haftung,
  6. Erstellung von Gutachten über die Gebarung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Auftrag der Bgld. Landesregierung,
  7. Prüfung der Gebarung der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern,
  8. Prüfung von Unternehmen einer Gemeinde ab einem finanziellen Anteil von mehr als 50 %,
  9. Prüfung der Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern,
  10. Mitwirkung an der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben des Landes und
  11. Mitwirkung an der gemeinschaftsrechtlichen Finanzkontrolle, wenn Rechtsträger Finanzmittel der Europäischen Union direkt oder aus dem Bereich der kofinanzierten Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Die Tätigkeit des Landes-Rechnungshofes ist darauf ausgerichtet, auf eine gesetzmäßige, sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßigen Verwendung öffentlicher Mittel hinzuwirken. Auf der Grundlage seiner Prüfungsergebnisse berät der Landes-Rechnungshofes die geprüften Stellen und unterbreitet konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Prüfungsarten, die zu prüfenden Stellen, Maßstäbe und Ablauf der Prüfung und über die Befugnisse des Landes-Rechnungshofes.