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Der Landes-Rechnungshof wurde als unabhängiges und weisungsfreies Organ des Landtages am 7. Februar 2002 eingerichtet.
Aufgabe des Landes-Rechnungshofes ist es, mit seinen Prüfberichten und Empfehlungen den Landtag bei der ihm obliegenden Gebarungskontrolle des Landes zu unterstützen.
Das Team des Landes-Rechnungshofes versteht die ihm anvertraute Kontrolltätigkeit vor allem als Beratung und Unterstützung der geprüften Stellen. Besondere Sorgfalt wird daher für die Verfassung der geäußerten Empfehlungen verwendet. Strukturelle Verbesserungen stehen dabei im Vordergrund.
Die Mitarbeiter des Landes-Rechnungshofes erfüllen objektiv und kompetent ihre verantwortungsvolle Aufgabe.
Wenn Sie mehr über unsere Arbeit erfahren möchten, sind Sie herzlich eingeladen sich in unserem Internetangebot zu informieren.
Dipl. Ing. Franz M. Katzmann
Direktor des Bgld. Landes-Rechnungshofes
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