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Leistungen
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Der Landes-Rechnungshof schließt jede seiner Prüfungen mit einem
schriftlichen Bericht, dem vorläufigen Prüfungsbericht, ab. Er
teilt das vorläufige Ergebnis der geprüften Stelle zur
Stellungnahme mit. Die Stellungnahmefrist beträgt 6 Wochen. Die
Äußerungen der geprüften Stelle werden in den abschließenden
Prüfungsbericht aufgenommen. Erforderlichenfalls kann der
Landes-Rechnungshof zur erstatteten Äußerung eine schriftliche
Gegenäußerung abgeben.
Die Prüfungsberichte des Landes-Rechnungshofes werden dem Landtag,
der Landesregierung und der geprüften Stelle übermittelt. Danach
hat der Landes-Rechnungshof die Berichte in geeigneter Weise zu
veröffentlichen.
Weiters hat der Landes-Rechnungshof dem Landtag bis spätestens 31.
März einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im
vorangegangenen Kalenderjahr zu übermitteln, der auch der
Landesregierung zur Kenntnis gebracht wird.
Die Berichte werden auf dieser Home-Page als Download zur Verfügung
gestellt.
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