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Initiativprüfungen werden hinsichtlich Art und Umfang vom
Direktor des Landes-Rechnungshofes festgelegt. Sie können die
jeweilige Gebarung entweder insgesamt oder hinsichtlich bestimmter
sachlich oder zeitlich abgegrenzter Teilbereiche
und -projekte erfassen. Der Landes-Rechnungshof ist bestrebt,
mit seinen begrenzten Kapazitäten wesentliche Aufgabenbereiche
seiner Prüfungsfelder abzudecken. Auswahlkriterien für die
Festlegung von Prüfungen sind: - finanzielle Bedeutung,
- grundsätzliche Aspekte der Wirtschaftlichkeit,
- Zweckmäßigkeit von Verwaltungsregelungen und -
entscheidungen,
- Allgemeingültigkeit und Übertragbarkeit von möglichen
Prüfungsergebnissen
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