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Ablauf der Prüfungen
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zu 1: Der Landes-Rechnungshof kann mit einer Prüfung beauftragt
werden (Antragsprüfung), oder eine Prüfung von Amts wegen einleiten
(Initiativprüfung).
zu 2: Es wird ein internes Vorgehenskonzept erstellt und es
werden die erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen
geplant.
zu 3: Mit der geprüften Stelle wird ein Einleitungsgesprächs
durchgeführt, bei dem die Prüfungsinhalte und das Prüfungsteam
bekannt gegeben werden. Der Landes-Rechnungshof pflegt im Zuge der
Prüfung mit der geprüften Stelle einen dauernden Dialog.
zu 4: Der Landes-Rechnungshof teilt das vorläufige Ergebnis
einer durchgeführten Prüfung der geprüften Stelle in einem
vorläufigen Prüfungsergebnis mit und schließt die Prüfungshandlung
mit einer Schlussbesprechung ab.
zu 5: Mit dem Abschlussgespräch beginnt eine 6-wöchige
Stellungnahmefrist zu laufen.
zu 6: Rechtzeitig erstattete Äußerungen der geprüften Stellen
werden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Der Landes-Rechnungshof
kann erforderlichenfalls zu einer erstatteten Äußerung eine
schriftliche Gegenäußerung abgeben.
zu 7: Der Landes-Rechnungshof teilt dem Landtag das
Prüfungsergebnis unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem
Prüfungsbericht mit. Gleichzeitig wird der Bericht der
Landesregierung sowie der geprüften Stelle zur Kenntnis
gebracht.
zu 8: Nach Durchführung dieser Maßnahmen hat der
Landes-Rechnungshof derartige Berichte in geeigneter Weise zu
veröffentlichen.
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