Ablauf der Prüfungen

Ablauf der Prüfungen zu 1:
Der Landes-Rechnungshof kann mit einer Prüfung beauftragt werden (Antragsprüfung), oder eine Prüfung von Amts wegen einleiten (Initiativprüfung).

zu 2:
Es wird ein internes Vorgehenskonzept erstellt und es werden die erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen geplant.

zu 3:
Mit der geprüften Stelle wird ein Einleitungsgesprächs durchgeführt, bei dem die Prüfungsinhalte und das Prüfungsteam bekannt gegeben werden. Der Landes-Rechnungshof pflegt im Zuge der Prüfung mit der geprüften Stelle einen dauernden Dialog.

zu 4:
Der Landes-Rechnungshof teilt das vorläufige Ergebnis einer durchgeführten Prüfung der geprüften Stelle in einem vorläufigen Prüfungsergebnis mit und schließt die Prüfungshandlung mit einer Schlussbesprechung ab.

zu 5:
Mit dem Abschlussgespräch beginnt eine 6-wöchige Stellungnahmefrist zu laufen.

zu 6:
Rechtzeitig erstattete Äußerungen der geprüften Stellen werden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Der Landes-Rechnungshof kann erforderlichenfalls zu einer erstatteten Äußerung eine schriftliche Gegenäußerung abgeben.

zu 7:
Der Landes-Rechnungshof teilt dem Landtag das Prüfungsergebnis unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem Prüfungsbericht mit. Gleichzeitig wird der Bericht der Landesregierung sowie der geprüften Stelle zur Kenntnis gebracht.

zu 8:
Nach Durchführung dieser Maßnahmen hat der Landes-Rechnungshof derartige Berichte in geeigneter Weise zu veröffentlichen.