Reden im Burgenländischen Landtag

Gem. § 9 Abs. 3 Bgld. Landes-Rechnungshof-Gesetz ist der Direktor des Landes-Rechnungshofes ermächtigt, im Landtag an den Verhandlungen zu jenen, den Landes-Rechnungshof betreffenden Teil des Landesvoranschlages gehört zu werden.

Rede in der parlamentarischen Enquete am 14.10.2009
Rede zum Voranschlag 2010
Rede zum Voranschlag 2009